Wir setzen uns für ein vielfältiges, qualitativ hochwertiges Medienangebot ein. Wir bekennen uns zum dualen Rundfunksystem. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist für uns Garant der Grundversorgung mit Information, Bildung und Unterhaltung für alle Bevölkerungsschichten und Altersgruppen. Darüber hinaus unterstützen wir die publizistische Vielfalt, zu welcher die privaten Rundfunkanstalten beitragen.
Bayern ist ein bedeutender Film- und Medienstandort Deutschlands. Die CSU-Fraktion unterstützt diese Branche, die einen hohen ökonomischen Stellenwert hat, Arbeitsplätze schafft und zur kulturellen Bereicherung beiträgt.
Bayern verfügt über die vielfältigste Verlagslandschaft in Deutschland. Eine vitale Zeitungslandschaft ist uns ebenso ein Anliegen wie wirtschaftlich starke Verlage mit einem vielfältigen Medienangebot.
Wir erkennen das Potenzial des Internets als Medium der Zukunft.
„Die medienpolitische Bedeutung dieser Rechtevergabe liegt in der ordnungspolitischen Dimension. Die staatsbeherrschte Telekom hätte kein Rundfunkanbieter sein können. Zudem wäre es höchst problematisch gewesen, dass die bewährte Trennung zwischen Infrastruktur- und Content-Anbietern aufgehoben worden wäre, wenn die Telekom die Live-Rechte erhalten hätte“, erläutert Sinner. Durch die Rechtevergabe an den Pay-TV-Sender Sky wird auch der Medienstandort Bayern nachhaltig gestärkt, freut sich Sinner. „Sky hat in München-Unterföhring eines der modernsten Studios Europas eingerichtet und beschäftigt 1300 Mitarbeiter. Mittelbar hängen weitere Arbeitsplätze bei kooperierenden Sendern und Produktionsfirmen in Unterföhring von Sky ab.“
Hintergrund ist, dass die Deutsche Telekom sich anschickt, neben den Internet-Rechten für die Live-Übertragung der Fußball-Bundesliga, nun auch die Satellitenrechte zu erwerben. Bereits der Erwerb der Internet-Rechte durch das staatsbeherrschte Unternehmen Deutsche Telekom sei medienrechtlich höchst umstritten gewesen, erläutert Sinner. Die Absicht der Deutschen Telekom, nun führender Pay-TV-Anbieter Deutschlands zu werden, wurde in den vergangenen Tagen auch in den Medien kritisch aufgegriffen: „In der Süddeutschen Zeitung wurde ein negatives Gutachten des renommierten Berliner Wettbewerbsrechtlers Franz-Jürgen Säcker von der Freien Universität Berlin behandelt, im epd-Mediendienst hat Bernd Holznagel, Direktor des Instituts für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht an der Universität Münster, Zweifel angemeldet, der Mainzer Medienrechtler Dieter Dörr, Mitglied der KEK, kommt im Handelsblatt ebenfalls zu einem negativen Ergebnis. Die Direktoren der Landesmedienanstalten von Hamburg und Baden-Württemberg melden große Zweifel an und verweisen auf die bereits bei der letzten Vergabe der Bundesligarechte geführte Diskussion“, so Sinner. Der rote Faden aller Stellungnahmen sei die mangelnde Rundfunkfähigkeit der Deutschen Telekom als staatsbeherrschtes Unternehmen und die wirtschaftliche Abhängigkeit des beauftragten Produzenten Constantin Media von der Telekom.
„Neben der zentralen ordnungspolitischen Frage geht es auch um den Medienstandort München“, erklärt Sinner. „Der größte Pay-TV Anbieter Deutschlands Sky hat seinen Sitz in München-Unterföhring. Er hat dort eines der modernsten Studios Europas eingerichtet und beschäftigt 1300 Mitarbeiter. Mittelbar hängen weitere Arbeitsplätze bei kooperierenden Sendern und Produktionsfirmen in Unterföhring von Sky ab.“ Sinner erinnert daran, dass der frühere bayerische Ministerpräsident Dr. Edmund Stoiber zur Eröffnung der Medientage München am 16. Oktober 2011 einen Brandbrief zur Medienpolitik veröffentlicht hat, in dem er fairen Wettbewerb für die privaten Anbieter in Deutschland forderte. „Genau darum geht es auch bei der Vergabe der Bundesligarechte. Es kann nicht sein, dass staatsbeherrschte Unternehmen wie die Telekom, die nicht rundfunkfähig sind, in diesem Wettbewerb Bundesligarechte ersteigern und anschließend private Rundfunkanbieter vom Markt verdrängen. Die Präsidenten und Direktoren der Landesmedienanstalten sind gefordert, dies zu thematisieren.“
Per Landtagsbeschluss war die Staatsregierung aufgefordert worden, ein Zukunftskonzept für das bayerische Lokalfernsehen zu entwerfen. Dieses Konzept hat Medienminister Thomas Kreuzer in Abstimmung mit den Regierungsfraktionen entwickelt. „Schwerpunkt der staatlichen Förderung wird die Verbesserung der technischen Verbreitung der Programme über digitalen Satellit und das Erschließen neuer Übertragungswege wie Hybrid-TV sein“, erläutert Sinner. „Die Verbreitung über Satellit hat in den vergangenen Jahren immens an Bedeutung gewonnen. Daher ist die Förderung der Satellitenverbreitung der richtige Weg, die Empfangbarkeit gerade in ländlichen Regionen wird weiter verbessert. Zudem soll die BLM das Lokal-TV finanziell fördern und die Sender in zukunftsweisende Strukturen führen“, betonte Sinner. „Fernsehen via Internet ist hier sicherlich eine gute Zukunftsoption.“
Zur Äußerung des SPD-Medienpolitikers Achim Werner, die Staatsregierung solle mit den anderen Ländern über eine Förderung aus der Rundfunkgebühr bzw. aus dem Haushaltsbeitrag verhandeln, erklärte Sinner: „Guten Morgen, Herr Werner! Diese Verhandlungen hat die Staatsregierung bereits mehrfach geführt. Allerdings müssten so einer Regelung alle 16 Länder zustimmen. Dies ist insbesondere am Veto SPD-regierter Länder gescheitert. Doch Politik ist das Bohren dicker Bretter – daher wird Bayern zur neuen Gebührenperiode ab 2017 einen neuen Anlauf unternehmen“, so Sinner abschließend.
Dazu teilen Eberhard Sinner, der medienpolitische Sprecher der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag, und Dr. Christan von Boetticher, der Vorsitzende der Arbeisgruppe Medienpolitik der Fraktionsvorsitzendenkonferenz von CDU und CSU, mit: „Wir fordern, die Höhe des neuen Rundfunkbeitrages erst nach Einführung und Evaluation durch die KEF neu festzusetzen. Bis dahin soll es bei der bisherigen Höhe von 17,98 Euro bleiben. Die Bürger erwarten zu Recht Beitragsstabilität. Die Verwaltungsvereinfachung im Rahmen der Reform der Rundfunkfinanzierung lässt erwarten, dass es zu Einsparungen kommen kann. Außerdem muss auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinen Beitrag zu einer noch wirtschaftlicheren Verwendung der Mittel leisten. Dazu ist auch erforderlich, dass die Regierungschefs der Länder, aber auch die Rundfunkanstalten selbst sich stärker mit dem Handlungsauftrag und den Kernaufgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks befassen. Die Diskussion um eine Erhöhung der Beiträge kann deshalb zurzeit nicht auf der Agenda stehen.“
Eberhard Sinner betont, dass die Neuordnung der Rundfunkfinanzierung trotz mancher Kritik für alle Bürger deutliche Vorteile bringen werde: „Das neue System schafft mehr Beitragsgerechtigkeit und die lästigen GEZ-Kontrollen in privaten Haushalten werden wegfallen. Wir appellieren an alle Landtage, die noch nicht über den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag entschieden haben, dieser Reform zuzustimmen.“
Der CSU-Medienpolitiker macht deutlich, dass es erforderlich sei, die Auswirkungen des Staatsvertrages in den kommenden Jahren sehr gründlich zu evaluieren und gegebenenfalls anzupassen. Er verwies auf den Beschluss des Bayerischen Landtags zu dem Staatsvertrag (Drucksache 16/8654), in dem gefordert werde, den Beitrag stabil zu halten, die Beitragspflichtigkeit von Kraftfahrzeugen möglichst bald abzuschaffen, die Qualität des Programms zu erhöhen und den Kernauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu beachten.
„Sehr früh hat Leo Kirch das große Potenzial der elektronischen Medien erkannt. Ende der 50er Jahre hat er als Filmrechtehändler begonnen und wurde schnell einer der wichtigsten Medienunternehmer Deutschlands und Europas. Er war einer der Pioniere beim Aufbau des Privatfernsehens in den 80er Jahren in Deutschland. Er hat den Medienstandort Bayern geprägt und blieb ihm stets verbunden. Unsere tief empfundene Anteilnahme gilt seiner Familie“, so Sinner.