„Nach dem Grundgesetz schwören die Bundesminister, Schaden vom deutschen Volk abzuwenden. Wenn Frau Leutheusser-Schnarrenberger aus ideologischen Gründen eine Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung blockiert und Deutschland sehenden Auges in ein Vertragsverletzungsverfahren laufen lässt, das mit hohen Bußgeldzahlungen verbunden sein kann, wird sie ihrem Amtseid nicht gerecht“, so die CSU-Politikerin weiter.
„Das von der Bundesjustizministerin favorisierte ‚Quick-Freeze-Verfahren‘ ist auf gut bayerisch gesagt ein ‚Schmarrn‘. Es entspricht weder den Vorgaben der EU-Richtlinie, noch hat es für die Strafverfolgung einen praktischen Nutzen. Die Blockade durch die Bundesjustizministerin hat mit einer vernünftigen Abwägung der Vor- und Nachteile der einzelnen Modelle nichts zu tun. Das ist schlicht Ideologie!“, kritisierte Guttenberger.
An diesem Donnerstag (26. April 2012) läuft die von der EU-Kommission gesetzte Nachfrist aus, bis zu der Deutschland eine Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung hätte vorlegen müssen. Grundlage hierfür sind die Vorgaben der entsprechenden EU-Richtlinie und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.
Bei einem Treffen von Abgeordneten der CSU-Landtagsfraktion mit der Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Ilse Aigner, heute im Bayerischen Landtag wurde beraten, wie die von Ministerin Aigner vorgestellte Kampagne „Zu gut für die Tonne“ in Bayern umgesetzt werden kann. „In Deutschland werden jedes Jahr Lebensmittel in die Tonne geworfen, die 275.000 Sattelzüge füllen würden. Stoßstange an Stoßstange ist das ein Konvoi auf einer Strecke von Berlin nach Nowosibirsk und zurück, nämlich 4.500 Kilometer“, sagte Aigner. „Ein Großteil der Abfälle wäre vermeidbar. Jeder von uns kann hierzu seinen Beitrag leisten.“
Der Vorsitzende des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten im Bayerischen Landtag, Albert Füracker, sieht einen Zusammenhang von Wertschätzung für Lebensmittel und regionalen Vermarktungsstrategien für die bäuerliche Landwirtschaft. „Wir müssen die Beteiligten in den Regionen zusammenbringen: Bauern, Händler, Eltern, Schulen sowie die Wirte und Großküchen.“
Dabei knüpfte er an die Regierungserklärung des Bayerischen Landwirtschaftsministers Helmut Brunner tags zuvor an. Füracker: „Selten war der Wunsch nach hochwertigen und gesunden Lebensmitteln so präsent wie heute, gerade in Familien mit Kindern. Trotzdem sehen wir immer wieder, dass dann Kunden doch wieder zu Sonder-angeboten greifen.“ Zwar sei gegen Sonderangebote nichts einzuwenden. Notwendig seien aber Aufklärung und Debatten über den Wert von Lebensmitteln. Gerade Bayern habe als „Feinkostladen“, als Produktionsstandort für hochwertige Lebensmittel, gute Zukunftschancen. In nächster Zeit wollen die CSU-Abgeordneten in allen Regionen zu dieser Thematik zu runden Tischen einladen.
Gut 280 Gäste waren der Einladung der CSU-Landtagsfraktion in den Plenarsaal des Maximilianeums gefolgt, um im Vorfeld des heutigen Weltverbrauchertags das Thema „Datenkrake oder Datensafe? Wie sicher sind Ihre Daten bei Google Facebook & Co.?“ zu diskutieren. An der Podiumsdiskussion, die von Petra Guttenberger moderiert wurde, nahmen die Bayerische Staatsministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Beate Merk, die Referatsleiterin Internet des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht, Heike Klebs, Tatjana Halm von der Verbraucherzentrale Bayern und Collin Croome, Facebookexperte und Inhaber der Agentur COMA 2 E-Branding teil.
Die Podiumsteilnehmer waren sich einig, dass die sozialen Netzwerke, allen voran Facebook, aus dem wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben nicht mehr wegzudenken sind. Justizministerin Dr. Beate Merk forderte die Betreiber der sozialen Netzwerke auf, mehr Sensibilität bei dem Thema Datenschutz an den Tag zu legen und zu akzeptieren, dass es in Deutschland eine andere Einstellung zum Datenschutz gibt als in anderen Teilen der Welt. „Es ist für mich eine Selbstverständlichkeit, dass Unternehmen wie Google und Facebook, die auch in Deutschland Millionengewinne machen, die deutsche, kritischere Haltung zum Datenschutz akzeptieren und hierauf reagieren müssen“, so Merk.
„Das erfordert, dass die Betreiber der sozialen Netzwerke vor allem die Datenschutzeinstellungen und Nutzungsbedingungen transparenter gestalten. Es gibt zwar eine Fülle von Einstellungen, mit denen der einzelne Benutzer den Datenschutz verbessern kann, jedoch sind diese Möglichkeiten zu kompliziert und versteckt, so dass wohl nur die wenigsten davon Gebrauch machen. Hier muss nachgebessert werden!“, so Petra Guttenberger. Abschließend fügte sie scherzhaft hinzu, dass es wohl die am weitesten verbreitete Lüge im Internet sei, man habe die AGB gelesen.
In einer gemeinsamen Sitzung des Verfassungs- und Europaausschusses haben sich die Parlamentarier heute mit der Reform des Europäischen Datenschutzrechts befasst. Guttenberger und Männle befürchten eine Einschränkung der nationalen Souveränität und eine Aufweichung der deutschen Datenschutzstandards. „Die Argumente von Paul Nemitz, Direktor der Generaldirektion Justiz der Europäischen Kommission, konnten nicht überzeugen“, erklärte Guttenberger. „Wir bleiben bei unserer Auffassung: Für eine europäische Datenschutz-Rechtsverordnung und eine ergänzende Datenschutz-Richtlinie für die Bereiche Polizei und Justiz besteht kein Bedarf.“
Die EU-Kommission möchte das Datenschutzrecht in der EU durch eine Datenschutzverordnung weitgehend harmonisieren, erläutert Guttenberger. Ergänzend soll es eine Datenschutz-Richtlinie für die Bereiche Polizei und Justiz geben. Die geplante Verordnung würde auch in Bayern unmittelbare Geltung entfalten und hätte damit zur Folge, dass das Bayerische Datenschutzgesetz und die zahlreichen anderen Datenschutzregelungen des Landesrechts, wie z.B. für Schul- und Krankenhausdaten, in großen Teilen durch den Anwendungsvorrang des europäischen Rechts keine praktische Geltung mehr hätten. „Damit besteht die Gefahr, dass die Bundesländer weitestgehend datenschutzpolitische und datenschutzrechtliche Gestaltungsspielräume verlieren könnten. Dass das hohe nationale Datenschutzniveau auch bei einer Vollregelung durch die EU gewahrt bliebe, ist zweifelhaft“, kritisiert Guttenberger. „Im Übrigen sollten sich Reformüberlegungen für den Datenschutz bei Polizei und Justiz klar auf die Kompetenzbereiche der Europäischen Union zur Regelung der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit begrenzen, nicht aber auf rein innerstaatliche Sachverhalte erstrecken“, forderte Männle.
An der Sitzung nahmen auch Bayerns Innenminister Joachim Herrmann, Bayerns Landesbeauftragter für den Datenschutz, Dr. Thomas Petri, und der Präsident des Landesamtes für Datenschutzaufsicht, Thomas Kranig, teil. Der Dringlichkeitsantrag von CSU und FDP hat die Drucksachennummer 16/11010.
„Zwischen Partei, der Landesgruppe im Bundestag und der Landtagsfraktion besteht völlige Einigkeit, dass wir die Vorratsdatenspeicherung zur effektiven Verbrechensbekämpfung dringend brauchen. Diese Position ist gerade vor dem Hintergrund des Naziterrors stichhaltiger denn je,“ so Guttenberger weiter.