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Zuwanderung
Bild: Mottobild Zuwanderung

In Bayern leben derzeit knapp 1,1 Millionen Ausländer (Stand: 31.12.2006). Dies entspricht 8,7 Prozent der Gesamtbevölkerung. Davon sind etwa 230.000 türkische Staatsangehörige. In Ballungsräumen gibt es im Freistaat einen besonders hohen Ausländeranteil: München 24 Prozent, Nürnberg und Augsburg ca. 18 Prozent (Stand: 31.12.2005).

Auf bayerische Initiative konnten bei der Reform des Zuwanderungsgesetzes auf Bundesebene wichtige Anforderungen an Zuwanderer gesetzlich verankert werden:

  • Beschränkung des Ehegattennachzugs durch ein Mindestalter von 18 Jahren.
  • Nachweis einfacher Deutschkenntnisse des nachziehenden Ehegatten.
  • Ahndung von Verstößen gegen die Pflicht zur Teilnahme an Integrationskursen.
  • Möglichkeit eingeschränkter Sozialleistungen für geduldete Asylbewerber im Rahmen der Kompromisslösung zum vorläufigen Bleiberecht, wenn diese nicht selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen können („keine Zuwanderung zu Lasten deutscher Sozialkassen“).
  •  Ausweisung als Reaktion auf extrem integrationsfeindliche Verhaltensweisen (z.B. Hassprediger) - dadurch Stärkung der inneren Sicherheit.

Integration ist nach unserer Auffassung in erster Linie Bringschuld der Zuwanderer. Aber auch die  einheimische Bevölkerung muss ihren Beitrag dazu leisten. Zuwanderung darf Integrationsfähigkeit der Bevölkerung nicht überfordern.

Was bieten wir Zuwanderern?

  • Gleichberechtigte Teilhabe am sozialen und gesellschaftlichen Leben.
  • Perspektiven, die Immigranten in ihrer Heimat meist nicht haben.
  • Angebote zum Erwerb der deutschen Sprache (Sprachförderung in Kindergarten und Schule und für die Eltern in der Erwachsenenbildung).
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