Die Wegstreckenentschädigung für Beschäftigte des Öffentlichen Dienstes in Bayern wird entgegen der ursprünglichen Planung doch nicht gekürzt. Darauf hat Ingrid Heckner, die Vorsitzende des Arbeitskreises für Fragen des Öffentlichen Dienstes der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag, hingewiesen. Der Koalitionspartner FDP unterstützt die Entscheidung.
Die Entschädigung für Dienstfahrten mit dem Privat-PKW bleibt demnach bei 35 beziehungsweise 25 Cent je Kilometer, abhängig von der Triftigkeit der Dienstfahrt. „Ich bin sehr froh, dass die unerwartet höheren Einnahmen des Staates uns den Spielraum geben, um eine solche Entscheidung zu treffen. Das ist wahrlich keine Selbstverständlichkeit, weil der Freistaat Bayern in anderen Bereichen ohnehin schon mehr für den Öffentlichen Dienst tut, als andere Länder. Aber wenn Beschäftigte ihren Privatwagen für dienstliche Fahrten benutzen ist eine angemessene Entschädigung nur gerecht“, so Heckner.
Bayern bleibe damit eines der wenigen Bundesländer, das bei der Wegstreckenentschädigung über den steuerlichen Sätzen liege.